Wer Waffen für das sportliche Schießen besitzt bzw. besitzen möchte, benötigt hierfür eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss in dieser extra eingetragen sein.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Waffenbesitzkarte für das sportliche Schießen beantragen zu können?
- Mindestalter => 18. Lebensjahr vollendet
- Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz)
- persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz)
- Sachkunde (§ 7 Waffengesetz)
- Bedürfnis (§ 8 Waffengesetz)
müssen gegeben sein, bzw. nachgewiesen werden. Die Aufbewahrung von Waffen und Munition muss zudem schriftlich nachgewiesen werden. (§ 36 Waffengesetz)
Wo kann ich eine Waffenbesitzkarte für das sportliche Schießen beantragen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde Ihres Landkreises bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Waffengesetz (WaffG) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/
Welche Unterlagen werden für die Sachkunde nach §7 des Waffengesetzes und für die Bescheinigung Ihres Bedürfnisses nach § 8 des Waffengesetzes benötigt?
- Sachkundenachweis für Sportschützen, hier werden regional, überregional, vom BDS oder auch von der Schießanlage Winkeler und anderswo Lehrgänge angeboten. Sprechen Sie uns an.
- Bedürfnisbescheinigung, eine Bescheinigung unseres Schießsportverbandes, dem BDS Niedersachsen-Bremen LV3, für dessen Beantragung Sie eine Bestätigung von einem Verantwortlichen des SSCW, über die regelmäßige Teilnahme am Schießsport (18 mal innerhalb von 12 Monaten oder 1 mal pro Monat in den letzten 12 Monaten) benötigen. Diese Anlage ist dem Antrag zur Bedürfnisbescheinigung mit beizufügen und mit Stempel und Unterschrift des Verantwortlichen des SSCW einzureichen.
Damit ist das Schießbuch oder die Schießkladde gemeint!
Wichtiger Hinweis:
Liegen beim Termin nicht sämtliche im Befürwortungsvordruck des LV 3 genannten Unterlagen vollständig vor, kann der Antrag am aktuellen Termin nicht bearbeitet werden !
Bekomme ich eine Unterstützung bei der Beantragung der Bedürfnisbescheinigung vom Verein?
- Einmal im Monat können Vereinsmitglieder des SSCW einen Termin zur Sprechstunde beim ersten Sportleiter Thomas Lorenz jeweils eine Woche vorher vereinbaren und sich beraten lassen.
Diese Termine finden in der Regel in der Schießanlage Winkeler in Wallenhorst zu den regulären Vereinszeiten statt.
Die voraussichtlichen nächsten Termine der nächsten Sprechstunden sind also:
- Sa. 15.04.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Sa. 13.05.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Sa. 10.06.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Sa. 08.07.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Sa. 19.08.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Sa. 09.09.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Sa. 07.10.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Sa. 04.11.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Sa. 09.12.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Bitte schreiben Sie für eine Terminvereinbarung einer Sprechstunde die folgende Mailadresse an:
sportleiter@ssc-wallenhorst.de
Wo und wie bekomme ich den Antrag für die Bedürfnisbescheinigung des BDS LV3?
BDS Niedersachsen-Bremen (LV3)
https://bds-niedersachsen.de/waffenbefuerwortungen.html
https://bds-niedersachsen.de/pdf/befuerwortung_9-2020.pdf
https://bds-niedersachsen.de/pdf/hinweis_vorderschaftrepetierflinte.pdf
Sporthandbuch BDS allgemeiner Teil
Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Sporthandbuch
Sporthandbücher des BDS (Kurzwaffen, Langwaffen, Jugendwettbewerbe…)