Allgemeine Informationen zur Waffenbefürwortung (Update 11.03.2023)

Wer Waffen für das sportliche Schießen besitzt bzw. besitzen möchte, benötigt hierfür eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss in dieser extra eingetragen sein.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Waffenbesitzkarte für das sportliche Schießen beantragen zu können?

  • Mindestalter => 18. Lebensjahr vollendet
  • Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz)
  • persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz)
  • Sachkunde (§ 7 Waffengesetz)
  • Bedürfnis (§ 8 Waffengesetz)

müssen gegeben sein, bzw. nachgewiesen werden. Die Aufbewahrung von Waffen und Munition muss zudem schriftlich nachgewiesen werden. (§ 36 Waffengesetz)   

Wo kann ich eine Waffenbesitzkarte für das sportliche Schießen beantragen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde Ihres Landkreises bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.

Rechtsgrundlage

Waffengesetz (WaffG) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/

Welche Unterlagen werden für die Sachkunde nach §7 des Waffengesetzes und für die Bescheinigung Ihres Bedürfnisses nach § 8 des Waffengesetzes benötigt?

  • Sachkundenachweis für Sportschützen, hier werden regional, überregional, vom BDS oder auch von der Schießanlage Winkeler und anderswo Lehrgänge angeboten. Sprechen Sie uns an.
  • Bedürfnisbescheinigung, eine Bescheinigung unseres Schießsportverbandes, dem BDS Niedersachsen-Bremen LV3, für dessen Beantragung Sie eine Bestätigung von einem Verantwortlichen des SSCW, über die regelmäßige Teilnahme am Schießsport (18 mal innerhalb von 12 Monaten oder 1 mal pro Monat in den letzten 12 Monaten) benötigen. Diese Anlage ist dem Antrag zur Bedürfnisbescheinigung mit beizufügen und mit Stempel und Unterschrift des Verantwortlichen des SSCW einzureichen.
    Damit ist das Schießbuch oder die Schießkladde gemeint!

    Wichtiger Hinweis:
    Liegen beim Termin nicht sämtliche im Befürwortungsvordruck des LV 3 genannten Unterlagen vollständig vor, kann der Antrag am aktuellen Termin nicht bearbeitet werden !

Bekomme ich eine Unterstützung bei der Beantragung der Bedürfnisbescheinigung vom Verein?

  • Einmal im Monat können Vereinsmitglieder des SSCW einen Termin zur Sprechstunde beim ersten Sportleiter Thomas Lorenz jeweils eine Woche vorher vereinbaren und sich beraten lassen.

    Diese Termine finden in der Regel in der Schießanlage Winkeler in Wallenhorst zu den regulären Vereinszeiten statt.

Die voraussichtlichen nächsten Termine der nächsten Sprechstunden sind also:

  • Sa. 15.04.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Sa. 13.05.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Sa. 10.06.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Sa. 08.07.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Sa. 19.08.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Sa. 09.09.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Sa. 07.10.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Sa. 04.11.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Sa. 09.12.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Bitte schreiben Sie für eine Terminvereinbarung einer Sprechstunde die folgende Mailadresse an:

sportleiter@ssc-wallenhorst.de

Wo und wie bekomme ich den Antrag für die Bedürfnisbescheinigung des BDS LV3?

BDS Niedersachsen-Bremen (LV3)
https://bds-niedersachsen.de/waffenbefuerwortungen.html
https://bds-niedersachsen.de/pdf/befuerwortung_9-2020.pdf
https://bds-niedersachsen.de/pdf/hinweis_vorderschaftrepetierflinte.pdf
Sporthandbuch BDS allgemeiner Teil
Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Sporthandbuch
Sporthandbücher des BDS (Kurzwaffen, Langwaffen, Jugendwettbewerbe…)

Vereinsmeisterschaften

So, liebe Mitglieder,

der Termin für unsere diesjährige Vereinsmeisterschaft steht jetzt endgültig fest.

Wir werden diese am 11.06.2023 austragen.
Eine detaillierte Ausschreibung zu den Zeiten und Disziplinen folgt in kürze.

Der Vorstand

Versicherungsmarken 2023

Liebe Mitglieder,

wer von Euch bisher seine BDS-Versicherungsmarke für 2023 noch nicht abgeholt hat kann sich dazu jetzt auch an die Schießanlage Winkeler wenden.

Es wurden Marken im Büro der Schießanlage hinterlegt und diese können nun auch dort gegen Unterschrift ausgehändigt werden.

Der Vorstand des SSCW

Aufsichtenlehrgang

Rundschreiben an alle Vereine des BDS LV 3

Einladung Unterweisung zur qualifizierten Aufsichtsperson

Siehe Anhang PDF

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das angehängte PDF-Formular mit den benötigten Anlagen.

Unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt

Datum : Freitag, 28. April 2023, 18.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr
Ort : Hotel Waldschlößchen
Dr.-Heinrich-Jasper-Straße 13
37581 Bad Gandersheim

Teilnehmer: Mitglieder des LV 3
Erforderlich: Mitgliedschaft im BDS, Nachweis durch Vorlage des BDS-Ausweises mit aktueller Versicherungsmarke,
Volljährigkeit und Sachkunde sind zwingend erforderlich!
Eine Kopie vom Sachkundezeugnis oder der WBK ist bei der Anmeldung als PDF (kein JPEG) mit einzureichen.
Nur wenn alle Unterlagen vorliegen, kann die Anmeldung berücksichtigt werden.
Dies ist eine Unterweisung, keine Prüfung!
Kosten: 20,- € pro Person in Bar vor Ort zu bezahlen
Prüfer: Raffaele Tagliamonte Telefon: 0172-5144638
Anmeldung: per Mail an: Tagliamonte@t-online.de

Meldeschluss: 16. April 2023

Neue Mitgliedschaft

Das Interesse daran Mitglied in unserem Verein zu werden ist in der letzten Zeit merklich gestiegen.

So sehr wir uns auch über „Nachwuchs“ bei unserem Sport freuen,
erfordert dies trotzdem einige Maßnahmen für die wir um Verständnis bitten.

Wegen der erhöhten Nachfrage müssen wir leider mitteilen, dass bereits mit jetzigem Stand (02/2023) die maximale Teilnehmerzahl für die Neuschützentermine bis in den Sommer hinein komplett vergeben ist.

Wir bitten daher bis auf weiteres von Anfragen zu einer Mitgliedschaft abzusehen.

Wir werden außerdem für den nicht unerheblichen Aufwand eines Neuschützentrainings
(Ausführliche Einweisung, Stand- / Schießzeit, Bereitstellung der Waffen und Munition, Betreuung u. Standaufsicht) zukünftig eine Gebühr in Höhe von 50 € erheben.

Der Vorstand des SSCW

Ausschreibung LM LW Longrange 2023

Rundschreiben an alle Vereine des BDS LV 3

Anbei erhalten Sie die Ausschreibung zur diesjährigen Landesmeisterschaft Langwaffe 300m und 500m.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne unter longrange@bds-niedersachsen.de an die Durchführenden.

Viele Grüße

Anke Schuster
Geschäftsstelle
BDS LV 3

Ergänzung:
Die im letzten rot gedruckten Satz beschriebenen Coronaregeln sind aus dem vergangen Jahr und gelten NICHT mehr. Sollte es zu erneuten Einschränkungen kommen, werden wir die Teilnehmenden informieren.

Anke Schuster
Geschäftsstelle
BDS LV 3